Waffenschule NRW

Welche Kenntnisse sind gefordert?

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Handel mit Schusswaffen und Munition keine allgemeine Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine verwaltungsrechtliche Erlaubnis vor. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Dazu gehört auch eine Vorbereitung zuhause, unter anderem durch unser eigens erstelltes Skript.

Mögliche Prüfungsgebiete

1. Waffenrechtliche Vorschriften/Umfang

  • Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
  • Beschussgesetz, Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
  • Jagdgesetz
  • Sprengstoffgesetz
  • Kriegswaffenkontrollgesetz

2. Waffenrechtliche Begriffe

  • Waffenarten (Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, gleichgestellte Geräte)
  • Munitionsarten
  • sonstige waffenrechtliche Begriffe

3. Anzeigepflichten nach Handelserlaubniserteilung

  • Aufnahme des Gewerbes
  • Waffenhandelsbuch

4. Arten der Erwerbsberechtigungen für Schusswaffen

  • verschiedene WBKs (grün, Sport, Sammler, Ersatzbescheinigungen)
  • verschiedene Jagdscheine
  • erwerbsscheinpflichtige Waffen
  • Waffen 4 mm, bedürfnisfrei zu erwerben (Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen)

5. Erwerbsberechtigungen wie z. B. Waffenbesitzkarte inhaltlich erläutern
6. Zwischenstaatliche Verträge – Ausfuhr von Waffen
7. Erwerb von Waffen durch Ausländer (Anpassung an EG-Recht)

  • z. B. Repetierer nach Russland – Bundesausfuhramt stellt Ausfuhrgenehmigungen aus

8. Staatliche Waffenprüfung durch Beschussämter

  • Beschussarten Beschusszeichen/auch Ausland (Beschussunion)
  • Kennzeichnung von Waffen (Hersteller-Nr., Kaliber usw.)

Hinweis für Sie

Zu allen Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Lehrganges haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.